Mehr Flexibilität
bei der Düngereinarbeitung
mit der Rotorhacke

Der ROTARYSTAR unterstützt rasch bei der oberflächennahen Einarbeitung von Dünger

Seit 1. Jänner 2026 gilt in Österreich eine erweiterte Einarbeitungspflicht. Neben Gülle, Jauche, Gärresten, nicht entwässertem Klärschlamm und Geflügelmist muss nun auch der gesamte ausgebrachte Festmist auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ohne Bodenbedeckung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Stunden, eingearbeitet werden. Ziel ist es, Ammoniakverluste zu reduzieren und Nährstoffe effizienter im Boden zu nutzen. Die Frist beginnt mit dem Ende der Ausbringung am jeweiligen Schlag. Zusätzlich ist die fristgerechte Einarbeitung zu dokumentieren.

 

Mit unserer Rotorhacke ROTARYSTAR steht Betrieben genau hierfür eine praxisnahe Lösung zur Verfügung. Die speziellen Rotorsterne brechen Verkrustungen effizient auf, lockern die Bodenoberfläche und mischen organisches Material flach ein – und das mit einer Arbeitsgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h. Je nach Boden, Witterung und Ausbringmenge kann die Rotorhacke damit zur raschen Einarbeitung beitragen. Ebenfalls möglich ist eine Einarbeitung je nach Betriebskonzept z.B. auch mit unserem TAIFUN, RAZOR, VIBROSTAR oder HURRICANE.

Mehr Infos zur Rotorhacke

Hier finden Sie weitere Infos zur Einarbeitungsverordnung.

 

Wichtig: Die österreichische Regelung gilt in dieser Form ausschließlich für Österreich. Dieser Beitrag bezieht sich auf den Einsatz einer Rollhacke bzw. Rotorhacke. Für die konkrete Umsetzung sind die jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben und Einsatzbedingungen zu beachten. Auch in Deutschland gewinnt die emissionsarme Einarbeitung organischer Düngemittel an Bedeutung. Dort gelten jedoch andere rechtliche Grundlagen, Fristen und Vorgaben, die im Einzelfall zu prüfen sind.